Neue Chancen für Langzeitarbeitslose

Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert zur ersten Lesung des Teilhabechancengesetzes im Deutschen Bundestag

  • von  Gabriela Heinrich und Martin Burkert
    10.10.2018
  • Beiträge, Martin Burkert, Gabriela Heinrich

Zur ersten Lesung des Teilhabechancengesetzes im Deutschen Bundestag erklären die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert:

  • „Gerade in Zeiten geringer Arbeitslosigkeit haben wir die Chance, neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose zu entwickeln. Diese Chance wollen wir nutzen. Niemand soll abgehängt sein. Wir wollen eine durchlässige Gesellschaft, die niemanden aufgibt“, so Heinrich.
  • „Uns ist es wichtig, und das unterscheidet uns von anderen Parteien, dass Arbeitslosigkeit nicht nur verwaltet wird. Wir wollen Langzeitarbeitslosen dabei helfen, die Arbeitslosigkeit dauerhaft zu verlassen. Mit der langfristigen Begleitung und Betreuung wollen wir dafür sorgen, dass Probleme und Rückschläge gelöst werden“, so Burkert.

Beide Abgeordneten kündigen an, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion im jetzt beginnenden Gesetzgebungsverfahren im Bundestag dafür einsetzen wird, dass die Lohnkostenzuschüsse nicht nur bis zur Höhe des Mindestlohns gezahlt werden. Dies sei bisher aufgrund des Widerstandes des Kanzleramtes noch nicht enthalten.

  • „Da viele Unternehmen und auch kommunale Beschäftigungsgesellschaften mehr als den Mindestlohn zahlen, sollte der Lohnkostenzuschuss sich am tatsächlichen Lohn orientieren und über den Mindestlohn hinaus gefördert werden“, so Heinrich und Burkert.

Hintergrund:

Die SPD hatte in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass vier Milliarden Euro zur Förderung von Langzeitarbeitslosen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Teilhabechancengesetz soll mithilfe dieser Mittel ein sozialer Arbeitsmarkt mit öffentlich geförderter Beschäftigung und enger Begleitung und Betreuung der Langzeitarbeitslosen geschaffen werden. Ziel ist es, Langzeitarbeitslose wieder an reguläre Beschäftigung heranzuführen. Dabei gibt es schrittweise sinkende Lohnkostenzuschüsse, die für bis zu fünf Jahre gewährt werden können.