Rente wird stabilisiert

Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz in erster Lesung im Bundestag

  • von  Gabriela Heinrich und Martin Burkert
    12.10.2018
  • Beiträge, Gabriela Heinrich, Martin Burkert

Zur ersten Lesung des Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklären die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert:

  • „Wir leben in einer Zeit, in der die Menschen sich mehr Sicherheit wünschen und in der es vielen Menschen zwar gut geht, sie aber Angst vor der Zukunft haben. Wir müssen das ernst nehmen. Wir wollen die gesetzliche Rente schrittweise stärken, damit weniger Menschen Angst vor der Zukunft haben. Es ist auch eine Frage der Gerechtigkeit, dass ein arbeitsreiches Leben mit einer vernünftigen Rente belohnt wird. Deswegen wollen wir bei der gesetzlichen Rente alles für die Menschen herausholen, was machbar und möglich ist“, so Heinrich.
  • „Eine starke gesetzliche Rente auch für kommende Generationen ist nicht unbezahlbar, sondern eine Frage der Prioritätensetzung. Man darf nicht vergessen, dass die finanzielle Situation der Rentenversicherung nicht nur am Beitragssatz und Steuerzuschüssen hängt. Es ist uns in den letzten Jahren gelungen, die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren deutlich zu erhöhen und dadurch haben wir auch mehr Einzahlerinnen und Einzahler in das System gebracht. Das müssen und werden wir fortsetzen, auch mit der Einbeziehung Selbständiger in die Rentenversicherung und der Qualifizierung anerkannter Flüchtlinge“, so Burkert.

 

Hintergrund:

Die SPD hatte in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass das von Andrea Nahles entwickelte Modell der „doppelten Haltelinie“ in der Großen Koalition umgesetzt wird. Zunächst bis 2025 soll dadurch sichergestellt werden, dass das Sicherungsniveau der gesetzlichen Rente nicht unter 48 Prozent sinkt – dem aktuellen Wert. Gleichzeitig soll der Beitragssatz zur Rentenversicherung nicht über 20 Prozent steigen.

Für die Zeit nach 2025 soll eine bereits eingesetzte Rentenkommission finanzierbare Vorschläge entwickeln und zwar – so ist es auf Initiative der SPD im Koalitionsvertrag festgeschrieben – ausdrücklich für eine doppelte Haltelinie, die Beiträge und Niveau auch in einer älter werdenden Gesellschaft langfristig absichert.

Teil der Reform ist auch eine weitere Aufwertung der Erwerbsminderungsrente und die weitere Verbesserung der „Mütterrente“. Die SPD hatte in den Koalitionsverhandlungen zudem eine Entlastung von Geringverdienerinnen und Geringverdienern (bis 1.300 Euro) bei den Sozialabgaben durchgesetzt, die ebenfalls Teil der Reform ist. Die reduzierten Rentenversicherungsbeiträge sollen dabei nicht zu geringeren Rentenleistungen führen.