Entlastung bei Krankenkassenbeiträgen

SPD setzt Rückkehr zur paritätisch finanzierten Krankenversicherung durch, Selbstständigen mit kleinen Einkommen werden entlastet

  • von  Gabriela Heinrich und Martin Burkert
    19.10.2018
  • Beiträge, Martin Burkert, Gabriela Heinrich

Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Selbstständige mit geringen Einkünften werden zudem bei den Krankenkassenbeiträgen entlastet. Dies teilen die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert mit:

  •  „Die Entlastung der Selbstständigen mit kleinen Einkommen konnte die SPD im Koalitionsvertrag durchsetzen und sie wird jetzt endlich Realität. Von der Neuregelung werden zum Beispiel Taxifahrer, Tagesmütter aber auch die Kultur- und Kreativwirtschaft profitieren. Selbstständige mit geringen Einnahmen müssen künftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher. Die Reform fördert Gründungen, entlastet und schafft mehr Gerechtigkeit, da der bisherige Mindestbeitrag für viele kaum bezahlbar ist“, so Heinrich.
  •  „Mit der Rückkehr zur paritätisch finanzierten Krankenversicherung setzen wir ein zentrales Wahlversprechen der SPD um. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner entlasten wir mit der Reform um rund 5 Milliarden Euro bei den Krankenversicherungsbeiträgen. Ganz wichtig ist, dass absehbar steigende Krankenkassenbeiträge in Zukunft nicht allein von den Versicherten getragen werden“, so Burkert.

  

Hintergrund:

Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1.1.2019 wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Diese Neuregelung hatte die SPD in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt. Das gleiche gilt für die Entlastung der Selbstständigen mit geringen Einkünften. Die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommenden Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher.