VW: Klagemöglichkeit für getäuschte Kunden

Gesetz zur Musterfeststellungsklage tritt am 1.11.2018 in Kraft - Verbraucher können sich kostenlos zum Musterverfahren anmelden

  • von  Gabriela Heinrich und Martin Burkert
    29.10.2018
  • Beiträge, Gabriela Heinrich, Martin Burkert

Zum 1.11.2018 tritt das Gesetz zur Musterfeststellungsklage in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich demnächst kostenlos zum Musterverfahren gegen Volkswagen anmelden, um gegebenenfalls Schadensersatz für den Einsatz von Manipulationssoftware an ihren Autos geltend zu machen. Dies teilen die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Heinrich und Martin Burkert mit.

„Wir wollen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich besser wehren können, wenn sie hintergangen werden“, so Heinrich und Burkert. Verbraucherverbände können mit der von der SPD in der Großen Koalition durchgesetzten Neuregelung künftig Klagen einreichen, denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher kostenlos anschließen können. Der Verbraucherzentrale Bundesverband wird in Kooperation mit dem ADAC diese neue Möglichkeit nutzen und umgehend ein Musterverfahren gegen VW starten.

Betroffene Kunden können sich voraussichtlich ab Mitte November ins neue Klageregister online eintragen, das künftig beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Die Klage richtet sich gegen Audi, Seat, Skoda und Volkswagen. Alle Infos zum Verfahren und zur Beteiligungsmöglichkeit gibt es schon jetzt bei der Verbraucherzentrale unter www.musterfeststellungsklagen.de oder telefonisch unter der Hotline zur VW-Klage: 030 / 325 027 00 (Mo-Fr 9-17.00 Uhr).