Zehn Punkte für gute Arbeit

Rot-Grüne Bundesratsinitiative

  • von  Daniel von Fromberg
    01.05.2013
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ie rot-grüne Mehrheit im Bundesrat will am Freitag einen 10-Punkte-Plan für einen sozial gerechten und fairen Arbeitsmarkt verabschieden. Pünktlich zum Tag der Arbeit fordern die Autoren die Bundesregierung zur Einführung unter anderem eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro auf. Denn: Sozial ist, was gute Arbeit schafft!

Die Autoren begründen ihren Entschließungsantrag „Gute Arbeit – zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten“ damit, dass die Einkommensverteilung in Deutschland „zunehmend in eine Schieflage“ geraten ist: „Immer mehr Menschen erzielen keinen existenzsichernden Lohn aus ihrer Beschäftigung. Fast jeder Vierte in Deutschland ist atypisch beschäftigt.“

Schwarz-Gelb: Warme Worte, kalte Taten

Aus dieser Situation resultierten für die Beschäftigten eine „mangelnde soziale Absicherung sowie eine Aushöhlung der sozialen Sicherungssysteme“, so der Antrag. „Das ist eine Arbeitsmarktpolitik, die an den Menschen vorbeigeht“, sagte die SPD-Vizevorsitzende Manuela Schwesig am Montag in Berlin.

„Es ist nicht sozial, was Arbeit schafft“, fügte Schwesig hinzu, sondern „es ist sozial, was gute Arbeit schafft“. Dazu gehörten bessere und faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung, gleicher Lohn bei gleicher Arbeit für Frauen und Männer. Die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung seien hingegen nicht mehr als „warme Worte, denen leider nur kalte Taten folgen“.

SPD: Zehn Maßnahmen für gute Arbeit

Gegen diese falsche Arbeitsmarktpolitik von Schwarz-Gelb wollen die Regierungen der von Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorgehen. Sie fordern deshalb die schwarz-gelbe Bundesregierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, folgende zehn Punkte umzusetzen:

  1. Faire und gerechte Löhne, insbesondere durch Einführung eines flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 8,50 Euro
  2. Gleiche Bezahlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaften, spätestens nach einer kurzen Einarbeitungszeit. Leiharbeit zudem nur zur Abdeckung von Auftragsspitzen und Vertretungsfällen!
  3. Keine Umgehung von Arbeitnehmerschutzrechten durch (Schein-)Werkverträge
  4. Verbesserte Arbeitnehmerrechte bei Minijobs
  5. Schluss mit dem Missbrauch von Praktikantenverträger
  6. Weniger befristete Beschäftigungsverhältnisse, keine sachgrundlose Befristung
  7. Befristung von familienbedingter Teilzeit, verbesserte Rückkehrmöglichkeiten in den Job
  8. Gleicher Lohn für Frauen und Männer
  9. Wiedereinführung der Regelungen zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld
  10. Gesetzlicher Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch psychische Belastung bei der Arbeit